Aus der Max-Planck-Gesellschaft: Minderjährig, verheiratet, getrennt

Das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ soll Mädchen vor einer verfrühten Ehe schützen. Die Regelung, die 2017 in Kraft trat, stärkt damit ein wesentliches Prinzip der Emanzipation: das Recht von Frauen auf ein freies und selbstbestimmtes Leben. Trotzdem gibt es Kritik an dem Gesetz. Juristen aus verschiedenen Max-Planck-Instituten sehen ein Problem in der rigiden Regelung und fordern, das Thema differenzierter anzugehen. Nadjma Yassari, Leiterin der Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel“ am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, plädiert z.B. gemeinsam mit ihrer Mitarbeiterin Lena-Maria Möller für eine „einzelfallorientierte Betrachtung des Kindeswohls durch die Familiengerichte“, so wie sie bisher üblich war. Derzeit prüft auch das Bundesverfassungsgericht das Gesetz.

Die Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel“ von Nadjma Yassari, die das Familienrecht in islamischen Ländern untersucht, wird von der Max-Planck-Förderstiftung unterstützt.

Aus der Max-Planck-Gesellschaft: Minderjährig, verheiratet, getrennt

Bild: © MPI für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg