Stiftungsfonds - eine individuelle Form der Zustiftung
Der Stiftungsfonds ist eine besonders unkomplizierte und persönlich gestaltbare Form der Zustiftung, d.h. es handelt sich um eine Zuwendung in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) der Max-Planck-Förderstiftung. § 10 b Abs. 1a EStG sagt, dass eine solche Zuwendung des Einzelnen bis zu einem Betrag von 1.000.000 abzugsfähig sein kann.
Ein Stiftungsfonds kann dann hilfreich sein, wenn man sich für einen bestimmten Zweck engagieren, jedoch keine eigene Stiftung gründen möchte, beispielsweise können Sie
- Ihr individuelles Förderanliegen platzieren, und
- Ihren Namen als Stifter, den eines Ihnen nahestehenden Verwandten oder Bekannten auf Dauer wahren oder auch eine Sachbezeichnung wählen.
Die Zuwendung in einem Stiftungsfonds kann zu Lebzeiten oder aufgrund testamentarischer Verfügung erfolgen.
Die Zuwendung, gleich in welcher Form (Geld oder Sachwerte wie beispielsweise eine Immobilie), geht in das Grundstockvermögen der Max-Planck-Förderstiftung ein und wird buchhalterisch als Teil des Kapitals geführt; der Name und die Höhe des Kapitals des Stiftungsfonds werden jedoch in der Anlage zum Jahresabschluss der Max-Planck-Förderstiftung gesondert ausgewiesen.
Sie als Fördernde bestimmen, welche Forschungsbereiche mit Ihrem Stiftungsfonds vorrangig gefördert werden sollen.
Existieren keine Vorgaben, wählen wir die zu fördernden Forschungsprojekte nach Bedarf aus.
Haben Sie auch den Wunsch, einen eigenen Stiftungsfonds ins Leben zu rufen und damit Zukunft zu gestalten?
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